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Energieberatung

Logo_EE_Experte_Foerderprogramme_Bund_2015Die aufgrund der energiepolitischen Ziele Deutschlands derzeit geförderte unabhängige Beratung zu Energieeffizienzmaßnahmen, dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie zu Fördermitteln bildet vor allem bei komplexen Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie bei der Gewerbeenergieberatung (Querschnittstechnologien, Prozesstechnik) die Grundlage für effiziente Lösungen, deren spätere Planung und die Umsetzung.
Ergänzend zur reinen Energieeffizienzberatung führen wir mit Hilfe externer Partner Energieverbrauchsmessungen in Ihrem Unternehmen durch, um den Verbleib der Energie im Unternehmen zu verfolgen und den Anforderungen der Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung im Zusammenhang mit der Strom- und Energiesteuererstattung gerecht zu werden. Die herausgearbeiteten Ergebnisse und Maßnahmen der Energieberatung bilden bereits den Grundstein für die Anforderungen entsprechend der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV), sind aber gleichermaßen Grundlage für Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder die Energetische Bewertung im Rahmen von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001.


LOGO_SAEGEP_Rahmen_final_rgb_kleinAls einer der sächsischen Gewerbeenergieberater ist Herr Mücke berechtigt, Ihrem Unternehmen im Zuge der Energieberatung den Sächsischen Gewerbeenergiepass auszustellen, welcher konform zum Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist und damit auch als Basis für die Testierung zur Energie- und Stromsteuererstattung dient.

Seit der Novellierung des Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) im April 2015 spielt das Energieaudit für alle Nicht-KMU, welche bisher kein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem entsprechend EMAS eingeführt haben, eine große Rolle. So fordert das Gesetz von all diesen Unternehmen die Durchführung von Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 erstmalig bis zum 05. Dezember 2015. Dabei ist zu beachten, dass das Energieaudit durch eine nach § 8b EDL-G geeignete Person durchzuführen ist. Herr und Frau Mücke sind in der Energieauditoren-Liste des BAFA gelistet und damit befähigt, das Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 in Ihrem Unternehmen durchzuführen.

CPHD_Planer_DEEin weiterer Schwerpunkt ist die Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude. Eine qualifizierte Energieberatung zu Ihrem Gebäude zeigt Ihnen, wie sie schrittweise durch die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen den Verbrauch reduzieren (Individueller Sanierungsfahrplan). Gern unterstützen wir auch bei der Fördermittelbeantragung für Sanierung und Neubau bei der KFW oder BAFA, erstellen die Sachverständigenbestätigungen und führen die geförderte Baubegleitung der Effizienzmaßnahmen an Ihrem Gebäude durch.

Als zugelassener Passivhausplaner erstellt Herr Mücke den Nachweis für Ihr geplantes Passivhaus.
Gern erstellen wir den Energieausweis für Ihre Haus, welchen Sie beispielsweise bei Vermietung oder Verkauf benötigen.